🟡 Hinweis für Gastimker
Bitte beachten Sie vor der Einwanderung in den Landkreis Märkisch-Oderland folgende Punkte:
✔ Gültige amtstierärztliche Seuchenfreiheitsbescheinigung mitführen.
✔ Die geplante Wanderung möglichst frühzeitig bei der Kreiswanderwartin anmelden.
✔ Bestehende Faulbrut-Sperrbezirke vor der Wanderung prüfen.
✔ Bei Wanderungen in den Schutzbereich der Belegstelle Lattbusch sind zusätzlich die dort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und die Belegstellenordnung zu beachten.
Der Landkreis Märkisch-Oderland verfügt über zahlreiche attraktive Trachtgebiete und bietet damit hervorragende Voraussetzungen für die Bienenwanderung. Um die Gesundheit der Bienenvölker zu schützen und einen geordneten Ablauf der Wanderimkerei sicherzustellen, sind jedoch einige rechtliche und organisatorische Vorgaben einzuhalten.
Seuchenfreiheitsbescheinigung
Für das Verbringen von Bienenvölkern in den Landkreis Märkisch-Oderland ist grundsätzlich eine gültige amtstierärztliche Seuchenfreiheitsbescheinigung nach § 5 der Bienenseuchen-Verordnung erforderlich. Sie dient dem Schutz vor der Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut und ist bei Wanderungen über Kreis- oder Landesgrenzen regelmäßig vorzulegen.
Bitte führen Sie die Bescheinigung während der Wanderung mit und legen Sie diese auf Verlangen der zuständigen Behörden vor.
Anmeldung der Wanderung
Um Standkonflikte zu vermeiden und eine koordinierte Nutzung der Trachtgebiete zu ermöglichen, empfiehlt der Imkerverband Märkisch-Oderland, jede geplante Bienenwanderung frühzeitig bei der Kreiswanderwartin anzumelden.
Mit der Anmeldung sollte gleichzeitig eine Kopie der gültigen Seuchenfreiheitsbescheinigung übermittelt werden.
Für die Betreuung der Wanderstände erhebt der Imkerverband Märkisch-Oderland derzeit eine Wandergebühr von 1,00 € je Bienenvolk.
Ansprechpartnerin
Kreiswanderwartin Märkisch-Oderland
Daniela Markner
Telefon: 033456 727870 (abends bzw. Anrufbeantworter)
Mobil: 0172 3922785
E-Mail: markner@imker-mol.de
Zuständige Veterinärbehörde
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Märkisch-Oderland
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Telefon: 03346 850-6901
E-Mail: veterinaeramt@landkreismol.de
Das Veterinäramt ist Ansprechpartner für tierseuchenrechtliche Fragen, die Ausstellung beziehungsweise Anerkennung der Seuchenfreiheitsbescheinigung sowie für Informationen über bestehende Sperrbezirke aufgrund der Amerikanischen Faulbrut.
Hinweis zur Belegstelle Lattbusch
Mitten im Landkreis Märkisch-Oderland befindet sich die staatlich anerkannte Belegstelle Lattbusch zur kontrollierten Anpaarung von Bienenköniginnen.
Zum Schutz der Zuchtarbeit wurde rund um die Belegstelle ein gesetzlich festgelegter Schutzbezirk eingerichtet. Innerhalb dieses Bereiches gelten besondere Vorschriften. Das Aufstellen von Bienenvölkern ist dort nur unter den Voraussetzungen der geltenden Belegstellenordnung zulässig.
Bitte informieren Sie sich daher bereits vor einer geplanten Wanderung, ob sich Ihr vorgesehener Standort innerhalb des Schutzbezirkes befindet. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Bienenvölker eine Abstimmung mit dem Belegstellenleiter erforderlich.
Ausführliche Informationen zum Schutzbezirk, zur Belegstelle sowie zur Anlieferung von Begattungseinheiten finden Sie auf der Informationsseite unserer Belegstelle.
Weiterführende Informationen / Quellen
Weitere Informationen rund um die Bienenwanderung finden Sie auf den folgenden Internetseiten:
- Imkerverband Märkisch-Oderland – Wanderwesen:
https://www.imker-mol.de/wanderung/ - Landkreis Märkisch-Oderland – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt:
https://www.maerkisch-oderland.de - Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg:
https://mleuv.brandenburg.de
